Bürgergemeinschaft Raschau-Markersbach e.V.
Mach mit - Es ist Dein Ort!

Meine Gemeinde. Ich mach mit!

Unser Land und jede Gemeinde, jedes Dorf und
jede Stadt leben davon, dass sich die Bürgerinnen und
Bürger engagieren und mitgestalten. Beteiligung und
Engagement der Bürgerinnen und Bürger sind ein wichtiger
Bestandteil unserer demokratischen Gesellschaft.
In einer Demokratie müssen Bedingungen
geschaffen werden, damit sich Menschen mit ihr identifizieren und engagieren können.
Es werden öffentliche Einrichtungen vorgehalten und Dienstleistungen erbracht, die die Bewohnerinnen und Bewohner der Gemeinden täglich berühren und von ihnen in Anspruch genommen werden. Umso mehr überrascht es, dass die Arbeitsweise, die Organe und die Aufgaben der kommunalen Körperschaften vielfach nicht oder nur lückenhaft bekannt sind. Wir haben uns mal umgehört und konnten Antwort auf so einige unbeantwortete Fragen geben:

Stefan: Welche Aufgaben haben Gemeinden?
Die Gemeinden sind für alle Aufgaben verantwortlich, die durch das Zusammenleben der Menschen in ihrem Gemeindegebiet entstehen. Sie haben zum Beispiel alle öffentlichen Einrichtungen zu errichten, die zur Versorgung ihrer Einwohnerinnen und Einwohner, auch der Kinder und Jugendlichen, notwendig sind. Hierzu gehören zum Beispiel Kindergärten, Spielplätze, Sportplätze, Schwimmhallen, Jugendzentren, Büchereien, Volkshochschulen, Museen, Sozialstationen, Altenheime und Einrichtungen für behinderte Menschen. Daneben haben die Gemeinden die Aufgabe, Straßen und Wege zu bauen und Wohn- und Gewerbegebiete zu erschließen, also mit Strom, Wasser und Fernwärme zu versorgen und eine ordnungsgemäße Entwässerung sicherzustellen. Wo gebaut werden darf, legen die Gemeinden übrigens auch fest. Hierzu erlassen die Gemeinden Bebauungspläne, die von den Gemeindevertretungen beschlossen werden. Die Gemeinden haben auch den Brandschutz zu gewährleisten. Dafür unterhalten sie Feuerwehren. Eine besonders wichtige Aufgabe der Gemeinden ist die Errichtung und Unterhaltung von Schulen. Je nach Größe müssen die Gemeinden Grundschulen, Regionalschulen, Gemeinschaftsschulen, Gymnasien und Förderzentren errichten und unterhalten. Sie haben dafür auch das Inventar und die sonstigen Gegenstände zu beschaffen, die für den Schulbetrieb notwendig sind. Die berufsbildenden Schulen werden von den Landkreisen und kreisfreien Städten getragen. Die Lehrerinnen und Lehrer für die Schulen stellt das Land an. Weiter haben die Gemeinden die Aufgabe, die öffentliche Sicherheit in ihrem Gebiet zu garantieren. Diese Aufgabe teilen sie sich mit der Polizei. Ein Beispiel ist die Sperrung von baufälligen Gebäuden.

Anne: Wenn die Gemeinden für alle örtlichen Probleme zuständig sind, wozu gibt es dann noch Landkreise?
Einige der kommunalen Aufgaben überfordern die Gemeinden. Das gilt insbesondere für kleinere Gemeinden, die nicht über die notwendigen Einnahmen verfügen. Deshalb haben die Kreise die Aufgaben zu erfüllen, für die die Gemeinden eine zu geringe Größe oder zu wenig Leistungskraft haben. Hierzu gehört zum Beispiel, dass die Kreise für Krankenhäuser und einen Rettungsdienst für Notfälle verantwortlich sind. Weiter haben die Kreise die Aufgabe, Kreisstraßen zu bauen, die Abfallbeseitigung sicherzustellen und Berufsschulen zu unterhalten. Die Kreise sind außerdem für das Ausländerwesen, für Angelegenheiten des Straßenverkehrs, die Zulassung von Kraftfahrzeugen, das Führerscheinwesen und Angelegenheiten des öffentlichen Gesundheitswesens und der Seuchenabwehr zuständig.

Anne: Wird den Gemeinden von der Landesregierung gesagt, was sie zu machen haben?
Nein, die Gemeinden entscheiden über ihre eigenen Probleme in eigener Verantwortung. Man nennt das kommunale Selbstverwaltung. Es gibt zwar einige Gesetze, die ihnen vorschreiben, welche Aufgaben sie zu erledigen haben (zum Beispiel die Errichtung von Grund- und Gemeinschaftsschulen sowie Gymnasien, Unterhaltung von Feuerwehren, Sicherstellung von Kindergartenplätzen, Bau von Gemeindestraßen, Sicherstellung der Abwasserbeseitigung); die Gemeinden sind aber auch bei diesen Aufgaben in der Entscheidung frei, wie sie sie erledigen wollen. Bestehen entsprechende Gesetze nicht, so entscheiden sie auch, ob sie eine Aufgabe überhaupt wahrnehmen wollen. Man nennt das freiwillige Aufgaben. Dazu gehören zum Beispiel Kinderspielplätze, Sportstätten, Behinderteneinrichtungen, Büchereien, Jugendhäuser, Volkshochschulen, Theater und Museen. Die Gemeinden sollen aber die öffentlichen Einrichtungen schaffen, die für die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Betreuung ihrer Einwohnerinnen und Einwohner erforderlich sind. Die gleichen Prinzipien gelten für die Kreise. Auch sie handeln in eigener Verantwortung.

Anne: Wie können die Gemeinden die öffentlichen Einrichtungen und ihre anderen Aufgaben bezahlen?
Die Gemeinden haben das Recht, bestimmte Steuern zu erheben z. B. (Grundsteuer von Grundstückseigentümern, Gewerbesteuer von den Firmen, Betrieben und Geschäften und Hundesteuern von den Hundehaltern). Wenn sie Straßen und Wege bauen und Ver- und Entsorgungsleitungen für Wasser, Strom, Gas oder Fernwärme verlegen, können sie sich diese Kosten bis zu 90 Prozent von den Grundstückseigentümern erstatten lassen. Für die Benutzung bestimmter öffentlicher Einrichtungen muss man eine Gebühr bezahlen.
Ausgenommen hiervon sind zum Beispiel die öffentlichen Schulen und die Straßen. Daneben erhalten die Gemeinden Zuschüsse vom Kreis, zu dem sie gehören, vom Land, vom Bund und von der Europäischen Union.

Stefan: Ich finde es gut, dass es in den Gemeinden und Städten Gemeindevertretungen gibt, in denen über alle örtlichen Angelegenheiten diskutiert und beschlossen werden kann. Aber ist das für alle Gemeinden zwingend?
Die Gemeinden sind Teil der Bundesrepublik Deutschland und müssen deshalb, genau wie die Bundesrepublik selbst, demokratisch aufgebaut sein. Hierzu gehört, dass es eine vom Volk gewählte Volksvertretung gibt, die aus demokratischen Wahlen des Volkes hervorgegangen ist. Die wichtigsten Prinzipien sind dabei, dass man frei entscheiden kann, wen man wählen möchte und dass jede abgegebene Stimme das gleiche Gewicht hat.

Anne: Werden die Gemeindevertretungen für immer oder nur für eine bestimmte Zeit gewählt?
Alle Gemeindevertretungen werden am gleichen Tag im letzten Maiwochenende der Wahlzeit für insgesamt fünf Jahre gewählt. Dann können die Wählerinnen und Wähler entscheiden, ob sie mit ihrer Gemeindevertretung zufrieden waren oder ob sie andere Gemeindevertreterinnen
und Gemeindevertreter wählen wollen. Die jetzigen Gemeindevertretungen sind seit dem 1. Juni 2014 tätig. Ihre Wahlzeit läuft am 31. Mai 2019 aus. Die Kreistage werden am gleichen Tag wie die Gemeindevertretungen ebenfalls für fünf Jahre gewählt. Für die Wahl der Gemeindevertretung und des Kreistages gibt es unterschiedliche Kandidatinnen und Kandidaten und deshalb auch zwei verschiedene Stimmzettel.

Anne: Dürfen wir denn beim nächsten Mal auch schon mitwählen?
Wahlberechtigt bist du, wenn du mindestens 16 Jahre alt bist und seit sechs Wochen in deiner Gemeinde wohnst. Außerdem musst du Deutsche beziehungsweise Deutscher sein oder aus einem Staat der Europäischen Union kommen. Du wirst rechtzeitig vor der Wahl von deiner Gemeinde oder dem Amt, zu dem deine Gemeinde gehört, schriftlich über den Wahltag informiert. Dazu wird man dir mitteilen, wo du deine Stimme abgeben kannst. Das macht man in Wahllokalen.

Anne: Die Kandidaten müssen doch bestimmt auch irgendetwas von Politik verstehen?
Das ist nicht zwingend vorgeschrieben. Wer sich für Kommunalpolitik interessiert, kann sich aufstellen und wählen lassen. Man braucht also insbesondere keine bestimmte Schul-, Berufs- oder sonstige Aus- und Vorbildung. Bei ihrer Arbeit werden die Gemeindevertreterinnen
und -vertreter von der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gemeinde- beziehungsweise Stadtverwaltung beraten. Die Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter in amtsangehörigen Gemeinden werden vom Amt unterstützt. Sie können sich auch in Wochenendkursen für ihre Tätigkeit schulen lassen.

Stefan: Wenn ich nun Lust hätte, mich bei der nächsten Wahl in die Gemeindevertretung wählen zu lassen – was müsste ich dann tun?
Es können nur Kandidatinnen und Kandidaten gewählt werden, die vorher vorgeschlagen worden sind. Vorschläge können von den politischen Parteien gemacht werden. Auch Wahlberechtigte, die sich zu einer Gruppe zusammenschließen (Wählergruppe) können Wahlvorschläge machen. Wir als Bürgergemeinschaft sind auch eine Wählergruppe. Wenn Du Interesse hast bei uns mitzuarbeiten, dann melde Dich einfach bei uns.
Wählergruppen gibt es vor allem in den kleineren Gemeinden häufig. Sie nennen sich häufig auch „Wählergemeinschaft“.
Auch du könntest mit deinen Freunden und Bekannten eine Wählergruppe bilden.

Anne: Bekommen die Gemeinde- und Stadtvertreter eigentlich Geld für ihre Tätigkeit oder machen sie das umsonst?
Die Gemeindevertreterinnen und -vertreter arbeiten ehrenamtlich, das heißt, dass sie das neben ihrer beruflichen Tätigkeit ausüben. Das ist auch möglich, weil die Gemeinde- und Stadtvertretungen normalerweise nur einmal im Monat oder alle zwei Monate zusammenkommen.
Die Sitzungen dauern in der Regel zwei bis drei Stunden. Hierfür erhalten die Gemeindevertreterinnen und -vertreter entweder eine Aufwandsentschädigung oder ein Sitzungsgeld. Mit der Entschädigung sollen die Aufwendungen und Auslagen der Gemeindevertreter/innen abgedeckt werden.

Anne: Und wenn nun in der Gemeindevertretung unterschiedliche Meinungen bestehen, wer bekommt dann Recht?
Wenn die Diskussion in der Gemeindevertretung beendet ist, wird ein Beschluss gefasst. Ein Beschluss kommt zu Stande, wenn die Mehrheit dafür stimmt. Man nennt dieses Abstimmungsprinzip die einfache Mehrheit. Würden zum Beispiel sieben Gemeindevertreter für eine Sache  stimmen und sechs dagegen, dann wäre der Beschluss angenommen.
Du kannst übrigens sehen, wie die einzelnen Gemeindevertreterinnen und -vertreter abstimmen, weil die Abstimmungen durch das Hochhalten einer Hand erfolgt. Das Gleiche gilt für die Beschlüsse im Kreistag.

Stefan: Tagen die Gemeindevertretungen eigentlich hinter verschlossenen Türen oder kann man da mal zuschauen?
Die Sitzungen der Gemeindevertretungen sind in der Regel öffentlich. Das heißt, dass jeder zusehen und zuhören kann. Die Termine der Sitzungen der Gemeindevertretungen werden vorher bekannt gemacht. In deiner Gemeinde gibt es Bekanntmachungskästen und die
Gemeinde gibt auch ein amtliches Mitteilungsblatt heraus. In großen Gemeinden erfolgt die Bekanntmachung in den Tageszeitungen. Raschau-Markersbach und die BGRM haben auch eine Homepage im Internet, dort findest Du auch aktuelle Termine


 
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